Feuerwerk
Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Eltern sollten die Einhaltung der Altersvorschriften und der gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten überwachen (31. Dezember von 18.00 h bis 01.00 h ).
- Lesen und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung auf den Verpackungen und Feuerwerkskörper.
- Kinder müssen auf die Gefahren von Knallkörpern und Raketen hingewiesen werden.
- Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhand.
- Knallkörper, Raketen und dgl. nur im Freien verwenden.
- Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen.
- Entzünden Sie Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen (z.B. Teller ).
- Lassen Sie Wunderkerzen von Ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen.
- Versager nicht erneut zünden. Liegenlassen und nach 5 Minuten in einem Wassereimer entsorgen.
- Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz (z.B. leere Flaschen in Flaschenkasten) auswählen.
- Auf die Flugrichtung achten (Dächer, Vordächer, geöffnete Fenster).
- Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder zielen.
- Auf brennbare Gegenstände in der Nähe achten.
- Löschmittel bereitstellen.