Feuerwerk

Hier verweisen wir grundsätzlich auf die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010, in dem festgelegt ist, dass Feuerwerke innerhalb von verbautem Gebiet (Ortschaften) grundsätzlich verboten sind. Der Bürgermeister kann dies mittels Verordnung für bestimmte Zeiträume genehmigen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime ist überhaupt nicht erlaubt. Nähere Informationen finden sie hier.

Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Altersvorschrift

    Eltern sollten die Einhaltung der Altersvorschriften und der gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten Überwachen (31. Dezember von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr)

  • Gebrauchsanleitung

    Lesen und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung auf den Verpackungen und Feuerwerkskörpern

  • Hinweispflicht

    Kinder müssen auf die Gefahren von Knallkörpern und Raketen hingewiesen werden

  • Verantwortung

    Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhand

  • Freien

    Knallkörper, Raketen und dgl. nur im Freien verwenden

  • Entsorgung

    Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen

  • Tischfeuerwerk

    Entzünden Sie Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen (z.B. Teller)

  • Wunderkerzen

    Lassen Sie Wunderkerzen von Ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen

  • Versager

    Versager nicht erneut zünden! Liegen lassen und nach 5 Minuten in einem Wassereimer entsorgen

  • Raketen

    Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz (z.B. leere Flaschen in Flaschenkasten) auswählen

  • Flugrichtung

    Auf die Flugrichtung achten (Dächer, Vordächer, geöffnete Fenster)

  • Warnung

    Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder zielen

  • Gegenstände

    Auf brennbare Gegenstände in der Nähe achten

  • Löschmittel

    Löschmittel bereitstellen