Altersvorschrift
Eltern sollten die Einhaltung der Altersvorschriften und der gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten Überwachen (31. Dezember von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr)
Hier verweisen wir grundsätzlich auf die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010, in dem festgelegt ist, dass Feuerwerke innerhalb von verbautem Gebiet (Ortschaften) grundsätzlich verboten sind. Der Bürgermeister kann dies mittels Verordnung für bestimmte Zeiträume genehmigen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime ist überhaupt nicht erlaubt. Nähere Informationen finden sie hier.