Wir weisen daraufhin, dass Osterfeuer nur im Zusammenhang mit Brauchtums und religiösen Veranstaltungen abgebrannt werden dürfen. Es sind folgende Punkte zu beachten: Die Anmeldung zum Abbrennen von Osterfeuern muss rechtzeitig bei der Gemeinde erfolgen. Die Osterfeuer dürfen nur am Karsamstag, in der Zeit von 20.00 – 24.00 Uhr abgebrannt werden (bei Schlechtwetter am Ostersonntag um […]

Rauchmelder werden Pflicht In der Kärntner Landesregierung wurde einstimmig beschlossen, dass in Kärntner Haushalten Rauchmelder verpflichtet eingebaut werden müssen. Vorerst gilt jedoch eine Übergangsregelung bis 2010. Rauchmelder können bei richtiger Montage und Wartung sicherlich einige Leben retten! Für Fragen zu diesem Thema stehen wir von der Feuerwehr selbstverständlich gerne bereit! $$1248$$