Aktuelle Waldbrandverordnung der BH Klagenfurt

30.03.2021, Information


Zur Information. Mit heutigem Tag (30.03.2021) wurde von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt eine Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden erlassen. Diese ist bis auf Widerruf gültig.

 

Die Bestimmungen betreffend der Osterbräuche und den derzeit geltenden Vorschriften bleiben durch diese Verordnung unberührt.





Nachdem wir uns bei der Feuerwehr dem Retten, Löschen, Bergen und Schützen verschrieben haben, war es für uns selbstverständlich, dass wir rasch intern eine Schulung diesbezüglich vornehmen. Die allseits beliebte und sehr erfahrene Lehrbeauftragte des Roten Kreuz, Frau Elke Puaschitz führte vor Ort mit unseren Kameraden eine Erste Hilfe Auffrischung durch, bei der sie speziell auf die Handhabung dieses lebensrettenden Gerätes einging. auf den neuesten Stand bringen.

Wir möchten hier nicht auf alle sicherheitstechnischen Vorkehrungen und technischen Details eingehen, jedoch möchten wir in Erinnerung rufen, dass es sich hier um ein lebensrettendes Einsatzgerät handelt. Ein Missbrauch wird geahndet!

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Auch hier sehr gerne aktuelle Informationen zur Wetterlage.

DIESE INFORMATION GILT FÜR DEN ZEITRAUM VOM 28.10.2018 bis zum 30.10.2018!

 

 

 
Wie schon seit gestern angekündigt wird uns heute in Köttmannsdorf und im weiteren Rosental die nächste Schlechtwetterfront treffen. Es ist damit zu rechnen, dass der Wind gegen Abend und der intensive Niederschlag gegen 22.00 Uhr einsetzen werden (Stand: 29.10.2018, 14.00 Uhr).
Wir hoffen natürlich alle, dass sich die Prognosen nicht ganz erfüllen werden, ersuchen aber trotzdem um besondere Vorsicht im Zeitraum von heute Abend bis morgen Vormittag.
 
Auf den Straßen kann es zu Aquaplaning kommen bzw. zu verlegten Fahrbahnen. Eine sehr hohe Gefahr geht von herumfliegenden Teilen aus. Wir ersuchen auch hier, dass sie in den Gebäuden bleiben und nur die Allerwichtigsten Tätigkeiten und Fahrten im Freien durchführen.
Es ist auch möglich, dass Bäche über die Ufer treten oder aufgrund von verstopfen Gullis and Abflüssen das Wasser nicht abrinnen kann und sich dann einen anderen Weg sucht. 
Bitte sorgen sie eventuell für einen Stromausfall vor.
 
Wenn sie etwas wahrnehmen, rufen sie bitte den Notruf (Rettung 144, Feuerwehr 122, Polizei 133) und beantworten sie alle Fragen in Ruhe und befolgen sie alle folgenden Anweisungen.
 
Ab sofort (30.10.2018, 11:00 Uhr) sind wieder alle Straßen im Gemeindegebiet Köttmannsdorf (mit Vorsicht) zu befahren.

 

Weitere Infos dazu finden sie auch auf unserer Webseite unter Sturm, oder unter Hochwasser und Zivilschutz, aber auch unter anderem auf der Seite des Kärntner Zivilschutzverbandes (auch hier).
 
 
Wir sind vorbereitet und stehen für sie bereit. Für Fragen sind wir auch – soferne das Feuerwehrhaus besetzt ist – telefonisch unter 04220 2216 für sie erreichbar.

 

 

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Wir möchten den Adventbeginn zum Anlass nehmen und wieder auf die Gefahren in Verbindung mit Weihnachtsdekorationen hinweisen. Da in den kommenden Wochen oftmals Wohnungen und Wohnhäuser mit Kerzen, Gestecken und weiteren schmuckvollen Gegenständen geschmackvoll ausgestattet werden, ist auch die Gefahr von Bränden und anderen Schäden erhöht gegeben.

Bitte lassen sie niemals offenes Licht unbeaufsichtigt brennen und beachten sie unsere Sicherheitstipps dazu. Diese finden sie auf unserer Webseite unter „Weihnachtstipps“.

 

Die Kameraden der Feuerwehr Köttmannsdorf wünschen ihnen allen einen besinnlichen und ruhigen Advent. Wir möchten sie aber auch schon heute einladen, uns am Heiligen Abend im Feuerwehrhaus zur Ausgabe des Friedenslichtes, zu besuchen.

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Der Advent naht. In vielen Häusern werden bereits Weihnachtsgestecke und Adventkränze aufgestellt und es werden immer wieder Kerzen angezündet um diese Zeit zu Hause im Kreis der Familie zu genießen. Dieses schöne Brauchtum wird allerdings jährlich von rund 800 Bränden österreichweit begleitet.
Um bei Ihnen zu Hause Schäden zu verhindern, möchten wir sie gerne an unsere Sicherheitshinweise dazu erinnern. Nähere Informationen dazu finden sie hier.

Natürlich wünschen wir allen einen besinnlichen Advent und freuen uns schon heute auf ein Wiedersehen am Heiligen Abend in unserem Rüsthaus, wo wir in gewohnter Weise das Friedenslicht aus Bethlehem an sie weiter geben möchten.

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Wie alljährlich am ersten Samstag im Oktober werden auch heuer wieder österreichweit die Zivilschutzsignale über die Sirenenanlagen überprüft. Auch in unserer Gemeinde werden diese Signale über die 3 Sirenen abgesetzt. 

Es handelt sich somit nicht um einen Echtalarm. Bei Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Das Rüsthaus ist an diesem Tag besetzt. 

 

Nähere Informationen dazu finden sie auch auf unserer Website und beim Zivilschutzverband Kärnten.

 

 

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Veranstaltungshinweis!

Am Samstag, den 4. Mai 2013 führen wir in der Zeit von 09.00 bis 14.00 Uhr im Rüsthaus in Köttmannsdorf eine Feuerlöscherüberprüfungsaktion durch. Die Überprüfungen werden von Mitarbeitern einen konzessionierten Firma durchgeführt. Preis pro Feuerlöscher: 6,50 €.

Weiters führen wir kostenlose Informationen über Kleinlöschgeräte und über (mittlerweile in Haushalten verpflichtende) Rauchmelder durch! Auf Wunsch erstellen wir die Rettungskarte für ihren PKW gratis.

 

Wenn sie keine Möglichkeit haben ihren Feuerlöscher selbst zu liefern, rufen sie uns in der oben angeführten Zeit im Rüsthaus (04220 2016) an. Wir holen ihre Kleinlöschgeräte kostenlos ab.

 

Nähere Informationen dazu erhalten sie auf unserer Webseite unter Handfeuerlöscher, Rauchmelder und Rettungskarte.

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Wir weisen darauf hin, dass heuer am Samstag, den 6. Oktober der österreichweite Zivilschutz-Probealarm des Innenministeriums durchgeführt wird. Im Abstand von jeweils 15 Minuten werden folgende vier Sirenensignale ertönen:

  • Wöchentliche Sirenenprobe (15 Sekunden Dauerton um 12:00 Uhr)
  • Sirenensignal „Warnung“ (3 Minuten Dauerton um 12:15 Uhr)
  • Sirenensignal „Alarm“ (1 Minute auf- und abschwellender Heulton um 12:30 Uhr)
  • Sirenensignal „Entwarnung“ (1 Minute gleichbleibender Dauerton um 12:45 Uhr)

Dieser Probealarm dient neben der technischen Überprüfung aller rund 8.120 Sirenen im Bundesgebiet dazu, dass die Signale der Zivilbevölkerung wieder in Erinnerung gerufen werden. Es handelt sich somit nicht – wie öfter zu hören ist – um einen Defekt der Sirenenanlage. 

 

Nähere Informationen erhalten sie beim Kärntner Zivilschutzverband und natürlich auch auf unserer Website im Menüpunkt „Zivilschutz“

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Wir haben schon mehrfach in unseren Berichten auf die Vorteile von Rauchmeldern in Wohnhäusern und Wohnungen aufmerksam gemacht.  Auch haben wir bei unseren Feuerlöscherüberprüfungen immer wieder diesbezüglich aufgeklärt. Nun ist es soweit. Wir weisen darauf hin, dass nach den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen in Kärnten ab 1. Oktober 2012 alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen!

Für bestehende Wohnungen und Häuser gilt eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2013. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch dort Rauchwarnmelder eingebaut sein. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss in jedem Aufenthaltsraum (Wohnraum) sowie im Fluchtweg (Flur) ein Rauchwarnmelder an der Decke angebracht werden. Ausgenommen sind die Küche, weil hier zu oft Fehlalarme entstehen würden.

Beachten sie besonders beim Kauf auf das CE Prüfzeichen (ÖNORM EN 14604). Diese Rauchwarnmelder sind im Handel in unterschiedlichen Preis- (Qualtiäts)klassen erhältlich. Gute Rauchwarnmelder verfügen über einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung, eine akustische Warnfunktion um auf den Batteriewechsel hinzuweisen und eine einfache Gebrauchsanleitung.

Es gilt: Bei Mietunterkünften ist der Eigentümer für die Anschaffung der Geräte verantwortlich, jedoch der Mieter für die Wartung. Weiters gibt es bei Nichtanschaffung keine Strafen. Jedoch werden bei Schadensfällen die Versicherungen keine Zahlungen leisten und es kann bei Bränden mit Verletzungen und anderen Folgen zu Anzeigen an die Gerichte kommen. 

 

 

Nähere Informationen erhalten sie hier auf unserer Webseite und selbstverständlich bei den Kameraden der Feuerwehr in Köttmannsdorf. Die nächste Möglichkeit sich zu informieren gibt es am Samstag, den 29.09.2012 im Zuge des „Tag der offenen Tür“ im Rüsthaus Köttmannsdorf.

 

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Wir teilen hier mit, dass mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf im gesamten Bezirk Klagenfurt Land jegliches Feuerentzünden und das Rauchen im Wald und auf waldnahen Flächen VERBOTEN ist!

Die Verordnung der BH Klagenfurt erging am 15.03.2012 an alle Gemeinden, Sicherheitsdienststellen und Feuerwehren in diesem Bereich diese zu verlautbaren und streng  zu überwachen. Bei Zuwiderhandeln droht eine Strafe von bis zu 7.270,- Euro.

Wir appellieren an die Vernunft jedes Einzelnen bei dieser extremen Trockenheit besonders auf unsere Natur zu achten und Vorsorge zu treffen, dass niemand durch Unachtsamkeit zu Schaden kommt! Weitere Informationen erhalten sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Service – Sicherheitstipps –Waldbrand.

 

 

Grundsätzlich gibt es nur Ausnahmen dazu bei den Osterfeuern (nur am Karsamstag), bei den Georgsfeuern (22.- 24 April), den Sonnwend- und Johannisfeuern (21. – 24. Juni) und bei den 10. Oktober Feuern (am Abend des 9. Oktober). Hierfür liegt die Verordnung des Landeshauptmannes vom 20.06.2011, Zl: 15-LL-114/2010 vor.

Es dürfen bei allen (Brauchtums)Feuern ausnahmslos nur biogene Abfälle (Äste, Blätter, unbehandelte Holzteile) verbrannt werden!!

 

 

Die Verordnung ist diesem Bericht als PDF angeschlossen.

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